Hans Wocken
Der Zeitgeist: Behindertenfeindlich?
Einstellungen zu Behinderten zur Jahrtausendwende
1. Einleitung
Behindertenfeindlichkeit ist kein wissenschaftlicher Begriff. Er gehört in die gleiche Reihe wie Frauenfeindlichkeit, Ausländerfeindlichkeit oder Kinderfeindlichkeit. All diese Begriffe stammen aus der politischen Arena. Benachteiligte Gruppen, Interessengruppen und ihre Protagonisten benutzen diese Begriffe als Kampfformeln. Der Kampf ist ehrenwert, er wird im Namen der Humanität geführt. Es geht um hohe Ziele: um Menschenwürde, die grundsätzliche Gleichheit aller Menschen und um Solidarität mit Schwachen und Benachteiligten. Der Vorwurf der Feindlichkeit trifft die Bezichtigten wie ein Bannstrahl. Sie stehen unter dem Verdacht menschenverachtenden Denkens und Handelns. Sie sind der herabwürdigenden Diskriminierung angeklagt. Wer der Ausländerfeindlichkeit beschuldigt wird, gilt als Rassist mit eurozentrischer Denkungsart. Wer frauenfeindliche Bemerkungen macht, wird als Macho entlarvt und angeprangert. Wer nervtötenden Kinderlärm kritisiert, ist in Gefahr, der Kinderfeindlichkeit geziehen zu werden. Der Bannspruch der Feindlichkeit trifft, und er kann beträchtliche Wirkungen entfalten. Zweifelhaft ist, ob die Gescholtenen angesichts der öffentlichen Anklage nun einsichtige Abbitte leisten und Besserung anstreben; wahrscheinlich ist dagegen eine merkliche Tabuisierung der Themas. Frauenfeindliche Witze werden nur noch in Männerrunden zum besten gegeben. Ausländerfeindliche Parolen werden nur noch auf anonymen Wahlplakaten und am Stammtisch vorgebracht. Über nervige Kinder sich zu echauffieren, ihre Unerzogenheit und Dekadenz zu beklagen, kann ungefährdet am besten in Abwesenheit wehrhafter Eltern geschehen.
Die folgenden Untersuchungen fragen nach der Behindertenfeindlichkeit der Gesellschaft an der Jahrtausendwende. Die These einer „Neuen Behindertenfeindlichkeit" (Theunissen 1989, 1990) wird seit geraumer Zeit in der Fachdiskussion vielfach erörtert; sie gilt gemeinhin auch als hinlänglich belegt und so unstrittig, daß sie weiterer wissenschaftlicher Nachprüfung nicht bedürfe. Mit dem Terminus „Behindertenfeindlichkeit" wird dabei ein ganzes Bündel von Strömungen und Tendenzen, von Tatsachen und Berichten umschrieben: „Die Diskussion um die Sterbehilfe (Leist 1990), die pränatale Diagnostik mit der Empfehlung zur Abtreibung des als behindert erkannten Fetus (Neuer-Miebach /Krebs 1987), Kinder-Euthanasie und Einbecker Empfehlungen über die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Neugeborenen (Bleidick 1993), schließlich Peter Singer (1984) und die Folgen und ähnliches mehr" (Antor /Bleidick 1995, 280).
2. Stand des Problems
Wie es um den Zeitgeist bestellt ist, soll zunächst anhand verschiedener Quellen ermittelt werden: Zeitereignisse, Gerichtsurteile, Zeitzeugen, Forschung. Für eine vollständige Literaturübersicht und ein lückenloses Referat des Sachstandes ist hier nicht der Raum. Einige Schlaglichter von exemplarischer Bedeutung müssen genügen.
2.1. Zeitzeichen
Das ausgehende 20. Jahrhundert hat eine Reihe beachtlicher Zeitzeichen gesetzt, die Erwähnung verdienen und einleitend in schlichter Aufzählung benannt werden.
Die aufgelisteten Tatsachen und Dokumente sind natürlich nicht als Beweis eines behindertenfreundlichen Zeitgeistes zu verstehen; ihre Existenz zu übersehen, würde indes zu einer schiefen und unvollständigen Beurteilung des geistigen Klimas führen.
2.2 Gewalt gegen Behinderte
Bald nach der deutschen Einigung wird die Bundesrepublik von einer Welle der Gewalt überrollt und erschüttert. Die Eskalation der Gewalt äußert sich in vielfältigen Formen: sexueller Mißbrauch von Kindern, brutales Verhalten auf den Schulhöfen oder dumpfe Prügeleien in den Fußballstadien. In der Gesellschaft macht sich eine wachsende Entgrenzung der Gewaltbereitschaft und der Gewaltmittel breit. Opfer der Gewalttaten sind zumeist Minderheiten: Asylanten, Obdachlose, Ausländer, und auch Behinderte. Die gewalttätigen Aggressionen gegen Behinderte sind, dies ist bei einer Wertung des Zeitgeistes einzukalkulieren, also kein isoliertes Phänomen, sondern eine Erscheinungsform einer antizivilisatorischen Entwicklung neben weiteren anderen.
Die Auswirkungen der „Behindertenfeindlichkeit" zeigt sich nach verbreiteter Auffassung am deutlichsten in den Gewalthandlungen an Menschen mit Behinderten. Es sind unstrittige, brutale Tat-Sachen. Nach sorgsamer Recherche listen Antor/Bleidick (1995) 15 Fälle massiver verbaler und körperlicher Übergriffe auf, die allein in dem knappen Zeitraum von 1992 bis 1994 in der Presse berichtet worden sind. Für die Gewalt gegen Behinderte wird interpretierend „ein gesellschaftliches Klima der Intoleranz, wenn nicht Feindseligkeit gegen Minderheitengruppen" (1995, 283) verantwortlich gemacht. Es ist „das Klima des Hasses gegen Behinderte" (1995, 278), in dem die Aggressionen gegen Behinderte gedeihen.
Frühauf /Niehoff (1994) relativieren die Beweiskraft der gehäuften Berichte über gewalttätige Übergriffe. Sie kritisieren, dass recht selektiv die behindertenfeindlichen Ereignisse rezipiert werden und die ebenso vorhandenen positiven Entwicklungen unerwähnt bleiben. Ferner sei auch eine zeitweilige journalistische Popularität bestimmter Themen in Rechnung zu stellen. Die Themenwahl in den Medien richtet sich nicht allein danach, was wirklich passiert sondern auch danach, was ein voyeuristisches Publikum zu konsumieren wünscht.
2.3 Urteile gegen Behinderte
Fast genausoviel öffentliches Aufsehen wie die gewalttätigen Aggressionen erregen einige einschlägige Gerichtsurteile, die von der Kritik ausdrücklich als „Gerichtsurteile gegen Behinderte" (Antor/Bleidick 1995, 280) und damit unzweideutig als behindertenfeindlich klassifiziert werden. Fünf Fälle werden von den Autoren im Detail beschrieben und kritisch hinterfragt. Nach dem Erscheinen des Buches setzte dann das „Kölner Urteil" aus dem Jahre 1998 den vorläufigen Höhepunkt einer „behindertenfeindlichen" Rechtsprechung. Dass derartige „Skandalurteile" (Wilken 1995, 252) im Rahmen unserer Rechtsordnung überhaupt denkbar und möglich sind, wird von den Autoren eindeutig auf den Zeitgeist zurückgeführt. Die richterlichen Urteile spiegelten eigentlich nur das gesunde Volksempfinden wider. „Die Rechtsprechung im Namen des Volkes -...- ist ein Symptom für das, was verbreitete Meinung ist. Dann ist das Flensburger Urteil repräsentativ für die Einstellung gegenüber Behinderten. Folglich muß sich die Gesellschaft die Frage gefallen lassen, ob sie nicht mit den von ihr geduldeten oder geförderten Auffassungen den Nährboden für manifeste Gewalt gegen Behinderte mitgeliefert hat"(Antor/Bleidick 1995, 282).
2.4 Expertenurteile
Wie stellt sich der Zeitgeist im Urteil der Experten dar? Wer die relevante Literatur der behindertenpädagogischen Fachleute zur Kenntnis nimmt, durchschreitet ein düsteres Jammertal. Eine sehr besorgte, pessimistische Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Situation und der gesellschaftlichen Einstellungen bestimmen den Tenor nahezu aller Veröffentlichungen. Der Chor der wissenschaftlichen Fürsprecher stellt nahezu geschlossen an der Klagemauer. Als Belege für eine wachsende „neue Behindertenfeindlichkeit" (Theunissen 1989; 1990) werden mit monotoner Gleichförmigkeit immer wieder die gleichen Elemente angeführt: Euthanasiediskussion, Peter Singer, Genforschung, pränatale Diagnostik, humangenetische Beratung, Abtreibung bei embryopathischer Indikation. Als Ursachen der „Behindertenfeindlichkeit" werden diagnostiziert: Individualisierung, Werteverfall, Sozialabbau.
Die eindringlichsten Kassandrarufe sind von Haeberlin (1996) zu vernehmen.
„Der aktuelle Zeitgeist scheint insgesamt ohnehin wenig empfänglich für die eigentlich, ethisch-pädagogischen Grundanliegen einer Integrationspädagogik. Zu beobachten sind vielmehr Anzeichen einer neuen Phase lebensbedrohender Ausgrenzung vom Anspruch auf Selbständigkeit und Selbstbestimmung. Eine rechtsradikale, faschistische Grundstimmung scheint wieder Boden zu gewinn. Mißhandlung nicht nur von Ausländern, sondern auch von Behinderten haben zugenommen. Die Anerkennung des Lebens-, Bildungs-, Arbeits-, Selbständigkeits- und Selbstbestimmungsrechts ausnahmslos aller Menschen ist wieder weniger denn je durch selbstverständliche Solidarität gesichert" (1966, 488).
Als Indizien des herrschenden Zeitgeistes werden unter anderem die Verstöße vieler Arbeitgeber gegen das Schwerbehindertengesetz, der dramatische vergrößerte Anteil von Kindern und Jugendlichen unter den Sozialhilfeempfängern und eine mit dem Kosten-Nutzen-Denken einhergehende Aberkennung des Lebensrechts zitiert. „Der Gedanke, dass man sich ‚unbrauchbarer' Menschen mit schweren Behinderungen zu entledigen habe, am unauffälligsten und moralisch saubersten schon durch vorgeburtliche Maßnahmen, entspricht dem Zeitgeist" (1996, 489). Die Heilpädagogik der Gegenwart befinde sich im Gegenwind, sie wird „zum Widerstand gegen eine bedrohliche Zunahme von gesellschaftlich normalisierter Unmoral" (Haeberlin 1996b) aufgefordert. Die Einschätzung der Zeitlage mündet schlußendlich in Fatalismus. Das eigene „Postulat des Anspruchs auf Selbständigkeit und Selbstbestimmung für alle Menschen" wird vom Autor selbst unterlaufen und als „zunehmend realitätsblinder Utopismus", als Träumerei hingestellt .
Ob dieser drückenden Beweislast lautet das Urteil der behindertenpädagogischen Fachwelt eindeutig und nahezu einhellig auf „Behindertenfeindlichkeit". Interpreten, die dem Zeitgeist Spuren einer positiven Entwicklung abgewinnen können, sind in der Behindertenwissenschaft kaum ausfindig zu machen. Die zarte Stimme von Beck (1966), die in der allgemeinen Werteentwicklung zur Vielfalt und Individualität der Lebensstile eine Chance zu mehr Toleranz gegenüber physischen und psychischen Abweichungen sehen kann, ist eine Ausnahme mit Seltenheitswert. Aufs ganze gesehen herrscht unter den „Stellvertretern" eine negative Einschätzung vor. Positive Entwicklungen werden weithin nicht gesehen, nicht erwähnt oder in ihrer Bedeutung abgeschmälert und relativiert. Sollte Kulturpessimismus etwa eine professionelle Attitüde der behindertenpädagogischen Wissenschaft sein?
2.3 Forschung
Die bedeutsamsten erfahrungswissenschaftlichen Untersuchungen zur Thematik Einstellungen zu Menschen mit Behinderungen sind schon älteren Datums. Zu nennen sind hier die Repräsentativbefragungen von Jansen (1972) und von Bracken (1976) in der Bundesrepublik, von Bächthold (1981) in der Schweiz und von Seifert/Stangl (1981) in Österreich. Ein zusammenfassender Überblick findet sich bei Cloerkes (1985). In aufzählender Form seien lediglich ausgewählte Ergebnisse genannt:
Das Ausmaß an negativen Einstellungen erreicht eine solche Größenordnung, dass für die Gesellschaft der 70er Jahre ein behindertenfeindlicher Zeitgeist unterstellt werden kann.
Seit Mitte der 80er Jahre wird es um die Einstellungsforschung stiller. Große Repräsentativumfragen sind nicht mehr durchgeführt worden. Die Zahl der Untersuchungen geht deutlich zurück und zugleich werden die Stichproben kleiner. Einstellungsuntersuchungen werden allenthalben noch als Begleitforschung, etwa im Rahmen von Schulversuchen zur integrativen Unterrichtung durchgeführt (Dumke (1991), Fries/Gollwitzer (1993), Theis-Scholz/Thümmel (1993), Böttger u. a. (1995). Wegen irrepräsentativer Klientele sind auch für die Untersuchungen von Pixa-Kettner (1995) und Kurth /Eggert /Berry (1994) für eine Analyse der Zeitgeistes nicht brauchbar.
1993 legen Brinkmann und Schreiber eine Studie über „Die Alsterdorfer Anstalten im Spiegel der Öffentlichkeit" vor. Die befragte Stichprobe (N=417) entsprach nach Alter, Geschlecht und Beruf den Verteilungen in der Hamburger Bevölkerung. Aus den Ergebnissen nur wenige Details: 40 Prozent der Befragten geben an, einen Menschen mit geistiger Behinderung persönlich zu kennen! Weniger als 10 Prozent glauben, dass Menschen mit geistiger Behinderung in Heimen und Anstalten am besten aufgehoben sind und sich dort am wohlsten fühlen.
Abschließend sei die Studie von Klauß (1996) erwähnt. Die Untersuchung ist trotz einer mageren Stichprobe von N=35 deshalb von Interesse, weil sie als Replikation der Arbeit von Brackens angelegt ist und deshalb einen Vergleich ermöglicht, in welche Richtung sich der Zeitgeist entwickelt hat. Klauß sieht „die deutlichsten positiven Veränderungen der Erhebung überhaupt" (1996, 61) darin, dass das Wissen über Behinderungen zugenommen hat und die Nähe von Behinderten stärker toleriert wird. Die meisten Befragten distanzieren sich von der Unterbringung geistig Behinderter an abgeschiedenen Orten und in geschlossenen Anstalten. Die Anwesenheit von geistig behinderten Menschen in der Nachbarschaft oder das gemeinsame Spielen mit geistig behinderten Kindern werden kaum noch als Problem empfunden. Ferner hat die Auffassung, Geistigbehinderte möglichst früh sterben zu lassen, „erheblich an Boden verloren" (1996, 61).
Die Forschungslage läßt sich mit einiger Vorsicht so zusammenfassen: In den älteren Repräsentativuntersuchungen ergibt sich rein recht einheitliches Bild von grundsätzlich negativen Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen. Sie reichen von Unkenntnis der Behinderungsursachen, von Gefühlen wie Abscheu und Mitleid über die Befürwortung von räumlicher Besonderung bis hin zur Absprache des Lebensrechts. Die Einstellungen zu Menschen mit Behinderungen haben sich tendenziell „von einer Abnahme offener Ablehnung zur einer eher distanzierten Toleranz" entwickelt. Die gestiegene Toleranz wird als „ermutigende Voraussetzung für Integrationsbemühungen" (Brinckmann/Schreiber 1993) gewertet. Kulturpessimismus und „neue Behindertenfeindlichkeit" finden in der empirischen Forschung jedenfalls keine argumentative Stütze.
3. Methode der Untersuchung
Die Untersuchungen wurden im Rahmen eines Projektseminars an der Universität Hamburg durchgeführt. Teilnehmer waren Studierende aus den Abschlußsemestern aller Fachrichtungen. Im Vordergrund des Seminars stand zunächst ein hochschuldidaktisches Anliegen: die Vermittlung und Aneignung der Methodologie empirischer Untersuchungen und der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Die hochschuldidaktische Realisierung erfolgte in Form eines Forschungsprojektes. Das Thema und die Aufgabenstellung des Forschungsprojektes mußte dabei so gewählt werden, dass Planung, Durchführung und Auswertung des Projekts in einem Semester abgeschlossen werden konnten, damit die Studierenden auch die Erfahrung einer abgeschlossenen Problembearbeitung, eines vollendeten Werkes machen konnten. Ferner konnten an die inhaltlichen und empirisch-statistischen Vorkenntnisse und Voraussetzungen der Studierenden keine hohen Erwartungen gerichtet werden. Nachdem im brainstorming einige Projektalternativen erarbeitet worden waren, fiel nach Prüfung der Realisierungschancen die Wahl schließlich auf das Thema „Einstellungen der Bevölkerung zu Behinderten". Nicht zuletzt, um die zeitliche Belastung der Studierenden durch das Forschungsprojekt in vertretbare Grenzen zu halten, schieden eingehende schriftliche oder mündliche Befragungen aus. Als Forschungsmethode wurde das mündliche Kurzinterview („Blitzumfrage") gewählt. Der Fragebogen war sehr knapp gehalten und bestand aus lediglich 6 Fragen mit vorgegebenen Antwortalternativen.
Die erste Frage „Kennen Sie persönlich einen Menschen mit Behinderungen?" war einerseits als Eröffnungsfrage gedacht, um den Befragten Inhalt und Thema des Interviews zu verdeutlichen. Zum anderen kann das persönliche Kennen von Menschen mit Behinderungen auch genutzt werden, um der Bedeutung von Kontakten für die Ausprägung von Einstellungen nachzugehen. Die erste Frage eröffnet mithin die Möglichkeit, der Bedeutung der sogenannten Kontakthypothese (Cloerkes 1982, Kniel 1973) ein wenig nachzugehen. Die anschließenden Einstellungsfragen lauteten:
2. „Würde es Sie irgendwie stören, wenn ein Behinderter in ihrer Nachbarschaft wohnt und sie ihn täglich treffen?" („Nachbarschaftsfrage")
3. „Sie machen Urlaub. In Ihrem Hotel wohnt auch eine Gruppe Geistigbehinderter. Würde Sie das stören?" („Urlaubsfrage")
4. „Würden Sie Ihr Kind gemeinsam mit behinderten Kindern in eine Klasse geben?" („Integrationsfrage")
5. „Finden Sie es in Ordnung (okay), dass Geistig- oder Körperbehinderte eigene Kinder haben dürfen?" („Elternschaftsfrage")
6. „Wenn ein schwer behindertes Kind geboren wird, wäre es da nicht für alle besser, wenn man dieses Kind sterben lassen würde? („Euthanasiefrage").
In Klammern ist jeweils angegeben, für welchen Sachverhalt eine Frage steht. Die Fragen wurden bewusst hierarchisch angeordnet. Die Reihung erfolgte nach dem Kriterium der mutmaßlichen existentiellen Betroffenheit durch einen Sachverhalt. An den Anfang wurden jene Fragen positioniert, bei denen noch am ehesten in der Bevölkerung eine tolerante und positive Einstellung erwartet wurde. An das Ende wurden hingegen die Fragen gerückt, die spürbar unter die Haut gehen, keine Oberflächlichkeit und Scheinliberalität mehr zulassen und zu einer ernsten, persönlichen Reaktion herausfordern.
Die sprachliche Form der Fragen sowie die denkbaren Reaktionen und Antworten der Befragten haben im Seminar vielfältige Diskussionen ausgelöst und einen sehr breiten Raum eingenommen. Die Befragten konnten ihre Antwort völlig frei formulieren. Ihre Antworten wurden von den Studierenden unmittelbar eingeschätzt, den vier möglichen Kategorien „ja", „kommt darauf an", „nein", „weiß nicht" zugeordnet und auf dem Protokollbogen schriftlich festgehalten. Die Befragten wurden ferner von den Studierenden durch eine aufmunternde Mimik oder durch kurze W-Fragen („Warum?", „Wie meinen Sie das?") animiert, ihre Antworten zu erläutern und zu begründen. Auch diese Kommentierungen wurden auf dem Fragebogen stichwortartig protokolliert. Außer der Eintragung des Geschlechts erfolgte noch eine freie Taxierung des Lebensalters. Weitere Variablen wurden nicht erhoben.
Ein Blitzinterview dauerte maximal 5 Minuten. Die Studierenden trugen beim Interview an einem Outfit ihrer Wahl noch einen Sticker mit dem Emblem der Universität Hamburg. Dieses Accessoire erwies sich als sehr wirkungsvoll; es wies die Interviewer als ordentliche Studenten und das Interview als ein seriöses Vorhaben einer Universität aus. Die Befragung erfolgte selbstverständlich anonym, ferner ohne den Einsatz von Kassettenrecordern.
Um eine hohe Repräsentativität der Ergebnisse zu sichern, wurden gegen mögliche Stichprobenverzerrungen verschiedene Vorkehrungen getroffen. Die wichtigste Sicherungsmaßnahme war die Wahl des Interviewstandortes. Als Interviewstandorte kamen nur Plätze in Betracht, an denen sich gemeinhin Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, verschiedener sozialer Herkunft und Nationalität aufhalten: Bahnhöfe, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Fußgängerzonen oder marktähnliche Plätze. Alle Orte, die eher eine ausgelesene Stichprobe erwarten lassen, wurden ausgeschlossen, etwa Verwaltungsgebäude, Oper, Mensa, Fabriken. Schließlich sollte jeder Studierende in seinem eigenem Sample von etwa 20 bis 30 Personen für eine ausgewogene Repräsentation von Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts Sorge tragen.
4. Ergebnisse
4.1 Stichprobe
„Guten Tag, ich bin Student an der Universität Hamburg. Kann ich Ihnen ein paar kurze Fragen stellen?" - das war die Standardformel, mit der die Studierenden den Interview-Kontakt zu knüpfen suchten. Die „Blitzumfrage" stieß bei den angesprochenen Personen auf eine überraschend große Resonanz. Sofern nicht triftige Gründe, etwa die Abfahrt des nächsten Zuges, erkennbar waren, willigten die Angesprochenen auch in eine Beteiligung ein. Etwa drei Viertel aller Interviewgesuche führten auch zu einem Erfolg. Die hohe Beteiligungsquote ist auch auf den Umstand zurückzuführen, dass die Umfrage nicht etwa von einem Marktforschungsinstitut, sondern von einer öffentlichen Institution getragen wurde. „Endlich kümmert sich die Universität einmal darum", war beispielsweise als Kommentar zu hören. Allerdings knüpften die Interviewten ihre Beteiligung regelhaft an eine Bedingung: Es muß schnell gehen und darf nicht lange dauern. Für Gespräche und weitergehende Erläuterungen war keine Zeit.

Abbildung 1: Stichprobe der Befragung
In den beiden Untersuchungsdurchgängen wurden insgesamt 943 Interviews durchgeführt. Die Abbildung 1 informiert über die Verteilung der Stichprobe nach Alter und Geschlecht. Die Altersgruppe unter 20 ist nur in geringer Anzahl vertreten. Dies entspricht durchaus dem Planungsvorgaben des Projekts. Es sollte vermieden werden, dass die Stichprobe sich aus Schülern und Studenten zusammensetzt. Für die Altersgruppe der unter 20-jährigen sind die Befragungsergebnisse also nicht repräsentativ. Ferner scheint der Anteil der 20-40-jährigen gegenüber den 40-60-jährigen leicht überhöht zu sein. Im übrigen kann aufgrund des regelhaft höheren Anteils der Frauen und der beachtlichen Stichprobengröße eine hinreichend verläßliche Repräsentativität der Stichprobe angenommen werden.
4.2 „Kontaktfrage"
In Einstellungsuntersuchungen ist es vielfach üblich, das Wissen über Behinderungen abzufragen und den Informationsgrad als einen Indikator für Vorurteilsbelastung zu verwerten (z.B. von Bracken 1976 ). Die Frage „Kennen Sie persönlich einen Menschen mit Behinderungen?" ist indes keine Wissensfrage! Nicht die Wissenskomponente des Verhältnisses zu Behinderten wird abgefragt, sondern die Erfahrungskomponente. Das persönliche Kennen kann dabei von gelegentlichen, flüchtigen Begegnungen über regelhafte Kontakte unterschiedlicher Dauer und Nähe bis hin dauerhaften Lebensgemeinschaften reichen. Die Intensität der Kontakte wurde nicht erfragt. Sehr selten trugen die Interviewten aufschlußreiche Erläuterungen vor: „Ich arbeite in einer Behindertenwerkstatt", „Mein Onkel sitzt im Rollstuhl" oder auch „Ich bin selbst behindert".

Abbildung 2: Persönliches Kennen von Behinderten und Differenzierung nach Behinderungsarten
Genau zwei Drittel aller Befragten geben an, persönlich einen Menschen mit Behinderungen zu kennen. Dass Behinderte und Behinderungen ein allgemein bekannter Tatbestand sein würden, war durchaus zu erwarten. Das Jahr der Behinderten, die zahlreichen Filme mit und über Behinderte und anderes mehr haben dazu beigetragen, dass Behinderungen weithin bekannt sind und Kenntnisse über Behinderungen zum Allgemeingut gehören. Weil die konkreten Menschen mit Behinderungen indes weiterhin eine zahlenmäßige Minderheit sind, ist die ermittelte Quote persönlicher Kontakte recht beachtlich.
Etwa ein Drittel der Befragten hat die Behinderungsart näher spezifiziert. Über die Hälfte aller Nennungen (54%) entfallen auf Körperbehinderungen. Der Körperbehinderte ist der Prototyp des behinderten Menschen schlechthin. Ihm folgen auf den nächsten Plätzen Geistige Behinderungen (18%) und Mehrfachbehinderungen (11%), sehr weit abgeschlagen mit Anteilen unterhalb 5 Prozent die anderen Behinderungsarten. Die Behinderungsarten Lernbehinderung und Verhaltensstörung machen zusammen genommen knapp 1 Prozent aus! Während die Behinderungen des Lernens und des Verhaltens im schulischen Bereich die größte Behinderungsgruppe darstellen, spielen sie im Bewusstsein der Bevölkerung keine Rolle. Die Begriffe von Behinderung sind im Alltagsverständnis und in der Behindertenpädagogik nicht deckungsgleich. Diese Inkongruenz macht insbesondere die Kategorie „sonstige Behinderungen" deutlich, auf die 4 Prozent der Kommentare entfielen. Es ist sehr aufschlußreich, welche Inhalte hier genannt wurden: Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten, Menschen mit Alzheimer, Kriegsbeschädigungen oder Unfallverletzungen und viele weitere Beeinträchtigungen, die in den allermeisten Fällen eine deutliche biophysische oder psychiatrische Charakteristik aufweisen.
Die qualitative Analyse der Kontaktfrage führt mithin zu dem Ergebnis, dass der Behinderungsbegriff im lebensweltlichen und behindertenpädagogischen Kontext mit unterschiedlichen Inhalten gefüllt ist. Im Alltagsbewußtsein ist Behinderung in erster Linie ein medizinisch belangvolles Phänomen, der Alltagsbegriff von Behinderung folgt dem „medizinischen Paradigma" (Bleidick 1999). Der Körperbehinderte in Gestalt des Rollstuhlfahrers ist der Behinderte schlechthin. Verhaltensstörungen fallen aus dem Behinderungsrahmen gänzlich heraus, sie werden den Bereichen Kriminalität, Drogenabhängigkeit oder psychiatrische Erkrankung zugeordnet. Lernbehinderungen kennt das Alltagsbewußtsein nicht, sie sind eine schulpädagogische Erfindung.
4.3. „Nachbarschaftsfrage", „Urlaubsfrage" und „Integrationsfrage"
Die Kontaktfrage informierte darüber, ob überhaupt eine persönliche Nähe zu einem Menschen mit Behinderungen besteht. Art und Intensität dieses persönlichen Kontaktes waren indes nicht näher qualifiziert. Die folgenden Fragen beschreiben nun ganz konkrete Lebenssituationen, in denen man sich mit Behinderten befindet und zu denen man sich irgendwie verhalten muß. Der Behinderte wohnt in der Nachbarschaft, man trifft ihn im Supermarkt oder an der Bushaltestelle („Nachbarschaftsfrage"). Der Behinderte wohnt im gleichen Urlaubshotel; tagtägliche Begegnungen sind unausweichlich, im Fahrstuhl, im Restaurant, am Swimmingpool („Urlaubsfrage"). Behinderte Kinder werden in die Grundschule eingeschult und sitzen nun mit nichtbehinderten Kindern zusammen in der gleichen Klasse oder auch am gleichen Schultisch („Integrationsfrage").
Die Fragen sind nicht fingierte Situationen, ihnen wohnt ein hoher Realitätsgehalt inne. Das „Frankfurter Urteil" hatte einer Klägerin Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen, weil die Anwesenheit einer Behindertengruppe eine Minderung der Urlaubsqualität sei. Dem „Kölner Urteil" zufolge dürfen die Behinderten den Garten nur in definierten zeitlichen Grenzen aufsuchen, weil einem Nachbarn die Lärmbelästigung nicht zumutbar sei. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes räumen der integrativen Unterrichtung das Primat ein und verlangen wegen des Benachteiligungsverbotes bei aussondernden Maßnahmen einen „substantiierte" Begründung. Die richterlichen Urteile sind allerdings nur ein Element des Zeitmosaiks und nicht schon das ganze Zeitgemälde. Wie ist es um den Zeitgeist bestellt?

Abbildung 3: Einstellungen zur Nachbarschafts-, Urlaubs- und Integrationsfrage
Die sozialen Reaktionen auf die Nachbarschafts-, Urlaubs- und Integrationsfrage weisen viele Gemeinsamkeiten auf, sie können daher auch gemeinsam dargestellt werden. Die positiven Einstellungen dominieren mit einer beeindruckenden Deutlichkeit: Zur Nachbarschaft mit Behinderten äußern sich 95 Prozent positiv, 83 Prozent können im Urlaubshotel eine Gruppe Geistigbehinderter zulassen, und 82 Prozent würden das eigene nichtbehinderte Kind in eine integrative Schule schicken. Es bleibt Ermessenssache, ob diese Reaktionsquoten nun hinlänglich hoch genug ausfallen, um sie als Indizien einer behindertenfreundlichen Gesellschaft werten zu dürfen. Die Größenordnungen liegen wohl jenseits optimistischer Erwarten; sie sind Grund genug, sie zunächst einmal mit einiger Zufriedenheit zu registrieren und dem Zeitgeist ein behindertenfreundliches Testat auszustellen.
Die kritischen Enthaltungen und Verweigerungen sollen, wiewohl sie deutlich Minderheiten darstellen, nicht unterschlagen werden. Die gelegentlichen Kommentierungen der Interviewten geben Aufschluß darüber, was sie zu einer abwägenden, vorsichtigen Distanz bewogen haben mag.
Bei der Nachbarschaftsfrage fühlt sich eine Frau vom Mitleid überwältigt: „Ich muß immer weinen, wenn ich einen sehe." In mehreren Fällen wird die gute Nachbarschaft davon abhängig gemacht, ob die Behinderten zu einer Einschränkung eigener Bedürfnisse führen: „Im allgemeinen nichts dagegen, bei aggressiven, gefährlichen Behinderten aber doch." „Kommt darauf an, wenn er nicht dauernd schreit." Die Vorbehalte sind bei der Nachbarschafts- und Urlaubsfrage im wesentlich gleich; die soziale Akzeptanz ist nicht bedingungslos, sondern wird von der mutmaßlichen eigenen Bedürfnisversagung abhängig gemacht. Bei der Integrationsfrage tritt neben der Ablehnung von Aggressivität ein weitere Begründung hinzu. Die Skeptiker befürworten keine „Integration um jeden Preis"; die behinderten Kinder müssen „mithalten können" und „im Kopf klar sein"; der Tenor der Einwände ist: „Es gibt Ausnahmen."
4.4 „Elternschaftsfrage" und „Euthanasiefrage"
Mit der Elternschaftsfrage und der Euthanasiefrage kommt die Befragung in eine neue Dimension. Die Nachbarschafts-, Urlaubs- und Integrationsfrage haben die Befragten wohl berührt, aber sie gehen nicht tief unter die eigene Haut. Die angesprochenen Situationen können als weniger relevant und relativ unbedrohlich eingestuft werden, man kann sich mit sozial erwünschten Antworten begnügen oder sich einer Antwort durch Situationsflucht entziehen: „Meine Kinder sind schon groß, die Schule interessiert mich nicht mehr." „Ich habe keine eigenen Kinder." Die Elternschafts- und Euthanasiefrage gehen die Person in ihrem Kern an. Es wird schwerer, schön daherzureden, gleichgültig zu bleiben oder sich zu verstecken. Die Fragen provozieren wertende Stellungnahmen, fordern die Person heraus, sich der eigenen Werteaxiome bewusst zu werden und sie offenzulegen. Das Leben von Menschen, die Toleranz unterschiedlichen Lebens steht auf dem Spiel; es geht um nichts weniger als um Daseins- und Lebensrechte von Menschen, und zwar von Menschen, deren Bürger- und Lebensrechte keine selbstverständliche und allgemeine akzeptierte Geltung haben. In den Befragungen haben die Angesprochenen ganz deutlich gespürt, dass es sich spätestens jetzt nicht mehr um harmlose Geschmacksfragen und reine Ansichtssachen handelt, sondern um Angelegenheiten von existentieller Bedeutung und moralischem Gewicht. Nicht wenige atmeten erst einmal tief durch ob der unerwarteten Zumutung, dachten sichtbar nach oder baten um Bedenkzeit. Und nicht wenige, durchschnittlich 8 Prozent, blieben sprachlos und kapitulierten: „Darüber habe ich noch nicht nachgedacht." „Das ist eine schwere Entscheidung!" „Tut mir leid, diese Frage ist mir zu heiß!" Schließlich traten einige Befragten die Flucht nach vorne an und attackierten die Interviewer: „Das ist eine saudumme Frage!" „Unerhört, das sowas von der Uni kommt!"
Die Elternschaftsfrage ist etwas anderes als die Akzeptanz von Sexualität der Behinderten. Krüppelbewegung, die „sexuelle Revolution" Ende der 60er Jahre sowie der allgemeine Liberalisierungs- und Individualisierungschub der Moderne haben dazu beigetragen, dass auch Menschen mit Behinderungen im Grundsatz das Anrecht auf Befriedigung sexueller Bedürfnisse zugestanden wird. Zur Jahrtausendwende darf mit einer mehr oder minder großen Akzeptanz der Sexualität von Behinderten gerechnet werden. Die Elternschaftsfrage geht darüber hinaus. Sie setzt eine Bejahung der Sexualität Behinderter naturgemäß voraus. Mehr noch als das Recht auf Sexualität steht nun das Recht auf Zeugung und Fortpflanzung, auf Sexualität mit Folgen, in Rede. Die Elternschaftsfrage wurde explizit auf Körper- und Geistigbehinderte bezogen, da bei diesen Behinderungen eine Elternschaft kritischer erscheint als bei Sinnesbehinderungen.
Die Euthanasiefrage bringt im faustischen Sinne eine „Gretchenfrage" der Behindertenpädagogik und -fürsorge zur Sprache. Die Einladung Peter Singers nach Deutschland war der historische Auftakt, die Frage nach Sinn und Recht behinderten Lebens auf die Tagesordnung zu setzen. Die Euthanasiefrage ist längst nicht mehr ein isolierbares ethisches Problem, sondern dank der Fortschritte in der Medizin mit weiteren „letzten Fragen" unauflöslich verquickt: Gentechnologie und Eugenik, humangenetische Beratung und Sterilisation; pränatale Diagnostik und Abtreibung, Sterbehilfe bei Alten und Kranken.
Für die Frage „Wenn ein schwer behindertes Kind geboren wird, wäre es da nicht für alle besser, wenn man dieses Kind sterben lassen würde?" ist mit Bedacht eine suggestive sprachliche Formulierung gewählt werden. Der Terminus Sterbenlassen soll alltagssprachlich den Sachverhalt der passiven Euthanasie ausdrücken; er entlastet von der Anklage einer beabsichtigen Tötung. Mit der Redewendung „wäre es nicht für alle besser" wird die utilitaristische Rechtfertigung der Früheuthanasie durch Singer aufgenommen. Durch die sprachliche Entdramatisierung soll der moralische Druck, sich zu einem prekären Problem in sozial erwünschter Weise zu äußern, reduziert werden. Der Terminus „schwer behindert" wurde bewusst nicht näher erläutert; die Respondenten sollten ihre eigenen Vorstellungen von schweren Behinderungen zur Grundlage ihrer Entscheidung machen. Darüber hinaus erscheint es schwierig, wenn nicht unmöglich, in einer Blitzumfrage eine kurze und gemeinverständliche „Definition" von schwerer Behinderung anzubringen.
In den Interviews traten bei dieser Frage die heftigsten Reaktionen auf. Es gab empörte Zurückweisungen: „Ist ja wie bei den Nazis"; es gab genugtuende Feststellungen, dass „dieses heiße Eisen" öffentlich zur Sprache gebracht wird, und es gab schüchterne Vorwürfe einer Tabuisierung: „Darüber darf man ja nicht laut reden!"

Abbildung 4: Einstellungen zur Elternschafts- und Euthanasiefrage
Die Ergebnisse zur Elternschafts- und Euthanasiefrage sind knapp referiert. Insgesamt ist ein erdrutschartiger Abfall der positiven Reaktionen zu verzeichnen. Während auf die Statements zu Nachbarschaft, Urlaub und Integration noch etwa 80 Prozent zustimmend und akzeptierend reagieren, fallen nun die positiven Reaktionen auf etwas mehr als die Hälfte aller Äußerungen ab. Der Verlust an Akzeptanz beträgt durchschnittlich etwa 30 Prozentpunkte. Parallel dazu steigen die prozentualen Anteile der neutralen („kommt darauf an") und negativen Stellungnahmen. Der ebenfalls kräftige Anstieg der indifferenten Äußerungen („weiß ich nicht") auf 8 Prozent wurde bereits erwähnt und interpretativ mit dem empfundenen Ernstcharakter der Fragen in Verbindung gebracht.
Anders als bei den einleitenden Fragen haben das Elternschafts- und Euthanasieproblem weitaus mehr dazu angeregt, die eigene Entscheidung zu erläutern und zu begründen. Die qualitative Analyse der Entscheidungskommentare ist eine unverzichtbare Hilfe für eine angemessene Interpretation und Bewertung der quantitativen Daten. All diejenigen nämlich, die sich nicht ohne Wenn und Aber für das Elternschaftrecht und gegen die Euthanasie ausgesprochen haben, können nicht einfach schnurstracks als „behindertenfeindlich" eingestuft werden; eine solche Wertung der Ergebnisse wäre übereilt und undifferenziert.
Die Begründungen einer neutralen oder negativen Einstellung zum Elternschaftsrecht können auf zwei Grundmuster zurückgeführt werden. Die Befragten sind in erster Linie besorgt, dass sich Behinderungen vererben. Das dominante Argument ist die Angst von einer Vererbung. „Nein, nicht noch mehr Behinderte!" „Nein, sonst geht das immer weiter so!" „Ja, aber vorher eine medizinische Überprüfung." Bei „Unfallbehinderten" gibt es bezeichnenderweise keine Bedenken, das Problem sind „die erblich Behinderten". Zum anderen stellen die kritischen Antworten die Fähigkeit Behinderter zur Versorgung, Unterhaltung und Erziehung von Kindern in Frage: „Die können einem Kind nicht das geben wie gesunde Eltern." Beide Argumente, Erblichkeit und Fürsorge, werden regelhaft mit dem Schweregrad von Behinderungen in Verbindung gebracht und vor allem gegen Menschen mit geistigen Behinderungen ins Feld geführt. Während das Vererbungsargument dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht standhält und als unaufgeklärtes Vorurteil zu kennzeichnen ist, kann der Zweifel an der Erziehungsfähigkeit von Behinderten als rationale Problemprüfung und Ausdruck von Besorgnis angesehen werden. Bei erheblichen Behinderungen ist eine selbständige Elternschaft ohne Unterstützung nicht vorstellbar. Formen einer unterstützten Elternschaft sind bislang nicht bekannt; sie wären erst in der Praxis zu entwickeln und als sinnvolle Möglichkeiten zu erörtern.
Die befürwortenden Einstellungen zur Früheuthanasie behinderter Kinder stützen sich auf andere Argumente. Zunächst spielt der Zeitpunkt der Tötung eine herausragende und entscheidende Rolle. Bei vorgeburtlich erkannten Behinderungen werden Abtreibungen nahezu einschränkungslos gutgeheißen. Ein hochrangiges Entscheidungskriterium ist sodann der Schweregrad der Behinderung. Je schwerer die Behinderung, desto geringer erscheinen Wert und Sinn behinderten Lebens: Ein „halbtotes Kind" ist „eine Qual für alle". Die Kinder sollen „aus eigener Kraft" leben können und „von Apparaten unabhängig" sein. Für einige Befürworter ist weniger die Rechtfertigung der Euthanasie an sich ein Problem, sondern allein die Frage, wem die Entscheidungsgewalt zugesprochen werden sollte. Manche Befragten erklärten sich unzuständig, wichen aus und reichten die Verantwortung weiter: „Das sollen die Eltern allein entscheiden." Anderen Auffassungen zufolge sollen „Kirche, Staat und Ärzte entscheiden, ob das Kind lebensfähig ist". Eine Minderheit möchte die Kinder am liebsten „von alleine sterben lassen" oder überantwortet die Problemlösung der Natur, die es „von selbst regelt".
Das ermittelte Ergebnis läßt sich auch gut in den derzeitigen Stand der Einstellungsforschung einordnen. Interkulturell vergleichenden Studien zufolge hat der Zeitpunkt des Eintretens einer Behinderung eine erheblichen Einfluß auf Einstellung und Verhalten gegenüber Behinderten. „In traditionellen Kulturen gibt es zwar den Infantizid von sichtbar schwerbehinderten Neugeborenen, aber eine große Akzeptanz der existierenden Behinderten" (Cloerkes 1997, 109). Dieser Aspekt soll bei der Interpretation erneut aufgenommen werden.
4.5 Differentielle Ergebnisse
Der Untersuchungsbericht hat bislang nur die generellen Ergebnisse dargestellt und auf alle Differenzierungen verzichtet. Im Rahmen einer Blitzumfrage ist es eh nicht möglich, eine größere Anzahl von Faktoren zu erheben, die einen differentiellen Einfluß auf die Einstellungen zu Behinderten haben können. In dieser Erhebung können als unabhängige Variablen lediglich Alter, Geschlecht und Kontakt („Kontaktfrage") auf ihre modifizierenden Wirkungen hin analysiert werden. Das Ergebnis kann mit wenigen Anmerkungen beschrieben worden.
Die Einstellungen zu Behinderten sind von einer überwältigenden Gleichförmigkeit. Ob männlich oder weiblich, ob jung oder alt, ob mit oder ohne persönlichen Kontakt - all diese Differenzierungen ändern nur sehr selten und nur sehr geringfügig etwas an den allgemein vorherrschenden, uniformen Antwort- und Einstellungstendenzen. Der Zeitgeist ist ein generelles Phänomen, das von Alter, Geschlecht und dem persönlichen Kontakt weitestgehend unabhängig ist. Unter diesem sehr nachdrücklichen Vorbehalt sind die folgenden differentiellen Befunde zu lesen:
- Ältere Menschen und Frauen äußern sich bei der Nachbarschaftsfrage toleranter.Die Befunde zu den Moderatorvariablen entsprechen voll und ganz dem gegenwärtigen Forschungsstand, „wonach die allermeisten sozio-ökonomischen, demographischen und persönlichkeitsspezifischen Variablen ohne Bedeutung für die überaus starren Einstellungen sind" (Cloerkes 1997, 98).
5. Interpretation
Der Zeitgeist stand auf dem Prüfstand. Müssen Alarmglocken geläutet werden? Können Lobesreden gehalten werden? Wie steht es um den Zeitgeist, ist er behindertenfreundlich oder behindertenfeindlich?
Nach den Ergebnissen dieser Untersuchung muß die Antwort auf die zentrale Fragestellung lauten: Der Zeitgeist ist weder behindertenfreundlich noch behindertenfeindlich. Der Zeitgeist ist beides zugleich, der Zeitgeist ist ambivalent. Diese Beantwortung der Untersuchungsfrage mag sich nach Drückebergerei und unschlüssigem Lavieren anhören. Die Diagnose eines ambivalenten Zeitgeistes spiegelt indes die Untersuchungsbefunde exakt wider.
Bei der Nachbarschafts-, Urlaubs- und Integrationsfrage wurde ein hohes Maß an ungeteilter Zustimmung registriert. Über Dreiviertel äußerten Akzeptanz. Weniger als ein Zehntel gab ein mehr oder minder großes Störungsempfinden zu, wenn sich Behinderte in ihrer Nachbarschaft, im gleichen Urlaubshotel oder in der Schule ihrer Kinder aufhalten. Mit Fug und Recht kann mehr kaum erwartet werden. Zu fordern, dass bei Behinderungsfragen alle kritischen und skeptischen Stimmen verstummen, wäre ein tabuisierendes Verdikt. Behindertenfreundlichkeit einer Gesellschaft nur dann zuzubilligen, wenn landauf und landab alle sich einmütig auf die Seite der Behinderten stellen und ihnen akzeptierend gegenüberstehen, ist eine unrealistische Erwartung. Zieht man allein die Nachbarschafts-, Urlaubs- und Integrationsfrage in Betracht, müßte das Urteil wohl lauten: Der Zeitgeist ist behindertenfreundlich.
Das Bild wandelt sich, so die Antworten zur Elternschaft und Früheuthanasie hinzugezogen werden. Nicht etwa, dass nun ein radikaler Meinungswandel zu verzeichnen wäre und Behindertenfeindlichkeit grassierte. Dennoch ist eine merkliche Zurückhaltung und Rücknahme der Akzeptanz nicht zu übersehen. Die vorbehaltlos positiven Reaktionen schrumpfen etwa auf die Hälfte aller Antworten zusammen, das Reservoire der Bedenkenträger wird größer, und die kritischen Einwände und Vorbehalte gewinnen an Rationalität. Von einer offensichtlichen Behindertenfeindlichkeit angesichts der Meinungsspektren zur Elternschafts- und Euthanasiefrage zu sprechen, scheint überzogen; den Wandel und Abwärtstrend zu übersehen, aber auch naiv. Was denn?
Es gibt einen inhaltlich klar benennbaren Punkt, an dem sich der Umschwung von einer akzeptierenden zu einer skeptischen Einstellung zu Behinderten festmachen läßt. Dieser Wendepunkt wird durch das Kriterium definiert, ob ein Mensch mit Behinderungen schon als lebendige Person auf dieser Welt existiert oder noch nicht. Wenn Behinderte erst einmal da sind, werden sie akzeptiert und in ihrem Lebensrecht geachtet. Sie sind dann gelittene Nachbarn, akzeptierte Urlaubsgäste und auch Schulfreunde. Wenn aber, wann und wie auch immer, sich Behinderte vermeiden und verhindern lassen, dann kann und sollte es auch geschehen! So stößt die Elternschaft von Behinderten nicht etwa wegen sexualmoralischer Skrupel auf Widerstand, sondern vor allen Dingen wegen der angenommenen Vererbung von Behinderungen. „Behinderte Eltern setzen behinderte Kinder in die Welt", und dies muß nach Auffassung der Skeptiker nicht sein und überschreitet ihre Akzeptanzgrenze. „Man muß aufpassen, dass die Kinder, die geboren werden, keine Behinderung haben", lautete ein Kommentar.
Ganz ähnlich die Haltung bei der Euthanasiefrage. Vor der Geburt wird mancherlei für möglich gehalten und als legitim angesehen. Die eugenische Indikation, die Abtreibung nach Behinderungsdiagnose, erscheint vielfach nicht nur legitim, sondern sogar human und geboten: „Es wäre für alle das Beste." Nach der Geburt wird eine Tötung behinderter Kinder abgelehnt, teilweise gar mit moralischer Rigorosität, und zwar auch von der kritisch oder skeptisch eingestellten Bevölkerung. Die formelhafte Maxime lautet: „Nach der Geburt soll man sie leben lassen!"
In den Kommentierungen gab es eine bemerkenswerte Erläuterung, die die vorstehende Interpretation auf eine eindrückliche Weise illustrieren kann. Eine Früheuthanasie sei nach Meinung des Befragten dann und solange erlaubt, wie die Mutter das Kind noch nicht gesehen habe. Die Menschwerdung des Kindes beginnt diesem Bilde folgend nicht bei einem absoluten, biologisch definierbaren Zeitpunkt, sondern eher durch einen psychoszialen Akt, durch Ansehung und Annahme. Vorher ist es noch ein unpersönliches Wesen mit einer Behinderung, nach dem Anblick der Mutter ein behindertes Kind. Am Anfang menschlichen Lebens stehen Ansprache und Begegnung. Derartige Überlegungen transzendieren indes die empirischen Fakten und leiten zu philosophischen Reflexionen über.
Das Untersuchungsergebnis läßt sich plakativ so pointieren: Behinderte akzeptieren? Ja! Behinderte produzieren? Nein! Dieses Doppelgesicht macht die Ambivalenz des Zeitgeistes aus.
Die Feststellung einer Ambivalenz ist zunächst nur eine Signatur des gegenwärtigen Zeitgeistes, der Gesellschaft des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Wahrscheinlich ist dieses Zeitzeichen aber nicht allein von epochaler Gültigkeit, sondern darüber hinaus Ausdruck einer überzeitlichen, grundlegenden Einstellung zu Behinderten. Zu allen Zeiten und in allen Kulturen ist das Verhältnis zu Behinderten durch Ambivalenz gekennzeichnet. Ambivalenz kann dabei in einem doppelten Sinne ausgelegt werden. Einmal als Gleichzeitigkeit von positiven und negativen Haltungen, als ein Schwanken zwischen Ablehnung und Zuwendung, Diskriminierung und Fürsorge, Abgrenzung und Annäherung, Ausstoßung und Attraktion, Aggression und Hilfe. Andererseits kann mit Ambivalenz auch gemeint werden, dass sich Einstellungen zu Behinderungen als Sachverhalt und zu Behinderten als Menschen zwei verschiedene Dinge sind. Behinderungen sind unerwünscht; das ist ein universelles und auch schwerlich änderbares Faktum. Die Ablehnung von Behinderung als Eigenschaft führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass auch Behinderte als Person abgelehnt werden. Bewertung von Behinderungen und soziale Reaktionen auf Menschen mit Behinderungen müssen strikt getrennt werden. Diese Unterscheidung hat Cloerkes (1997) in überzeugender Weise begründet und ausgeführt. In der vorliegenden Untersuchung erklärt Ambivalenz, warum Elternschaft und Früheuthanasie als Situationen, die eine Vermeidung von Behinderungen erlauben, eingeschätzt werden und darum auch ungünstiger abschneiden als Nachbarschaft, Urlaub und integrative Schule mit Behinderten. Die Elternschafts- und Euthanasiefrage thematisieren weniger die Einstellung zu realen Behinderten als vielmehr die Haltung zu unpersönlichen Behinderungen im allgemeinen.
Und was sind die Konsequenzen aus der Diagnose eines ambivalenten Zeitgeistes? Weder Entwarnung und Sorglosigkeit noch Alarmstimmung und Aufgeregtheit, weder Kulturpessimismus noch Kulturoptimismus. Der Zeitgeist ist ambivalent, und damit auch labil. Seine Stimmungen und Verstimmungen werden weniger von Persönlichkeitsmerkmalen der Menschen wie Alter, Geschlecht oder auch Beruf, Bildung und soziale Schicht bestimmt, sondern die waltenden Umstände und aktuellen Verhältnisse bewegen den Zeitgeist, sich in diese oder jene Richtung zu neigen. Der Zeitgeist ist weder eine ahistorische Größe noch ein metaphysisches Gespenst, sondern ein gesellschaftliches Produkt, von Menschen gemacht, Ausdruck ihres Denkens und Handelns, ihres Fühlens und Wollens. Für die Lage der Behinderten gibt es keine garantierten Gewißheiten. Nicht einmal die Zuerkennung des Behindertenstatus ist ein sicheres Pfand, mit dem gleiche Rechte eingefordert und eingeklagt werden können. Behinderungsetikette können sich im Gegenteil einen Bumerangeffekt haben und - das ist die unverlierbare Lehre des Nationalsozialismus - die Eintrittskarte für Sterilisation und Gaskammer sein. Ein ambivalenter Zeitgeist kann nicht auch durch Gesetze stabilisiert werden, nicht einmal durch das Grundgesetz. Ambivalenzen und Instabilitäten erheischen als wirkungsvolle Gegenmittel Stetigkeit und Bestätigungen, Stetigkeit gelebter Gemeinsamkeit und Bestätigungen der unantastbaren und gleichen Würde aller Menschen. Die negative Bewertung von Behinderungen ist ein schier unlösbares Problem, der menschliche Umgang mit Behinderten bleibt eine tagtägliche Aufgabe. Gegen Behindertenfeindlichkeit hilft am besten Behindertenfreundlichkeit, also alltägliche Partnerschaften, vielfältige normale Kontakte, kurz: „Leben in Nachbarschaften" (Thimm 1994).
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